Willkommen in Fischen im Allgäu - grenzt an Oberstdorf. Wir
werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt im Oberallgäu so
angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie
genau wissen, welche Leistungen wir erbringen und welche
Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Mit diesen "Allgemeine
Geschäfts-Bedingungen (AGB)" und klaren Regelungen möchten wir
Missverständnissen zuvorkommen. Generell gilt aber: ein offenes,
direktes Gespräch regelt so gut wie alles. In diesem Sinne sind
wir sicher, dass Sie bei uns einen schönen Urlaub im
zentrumsnahen, ruhigen Kurbezirk-I erleben. Wir
wünschen Ihnen gute Erholung in Fischen - dem Hauptort der
Hörnerdörfer.
1. Gastaufnahmevertrag
Mit einer mündlichen oder schriftlichen
Unterkunftsvereinbarung haben Sie mit uns als Ihren
künftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag
abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des
befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerlichen
Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des
Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Der
Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die
Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Der Abschluss
des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide
Parteien zur Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter
ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der
Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der
Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu
zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten
Aufwendungen. Die Einsparungen betragen gemäß der
Internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnungen 10
%. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten,
nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach
Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur
Weitervermietung jedoch haftet der Gast wie zuvor
genannt. Der Gast wird bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen umgehend auf seine
Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu
übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten
Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in
Rechnung gestellt. Gerichtsstand ist der Betriebsort
(Fischen i. Allgäu).
2. Mietzahlung
Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des
Gesamtpreises innerhalb von 8 Tagen zu entrichten.
Der Restbetrag ist bis spätestens 3 Wochen vor
Anreise fällig, bei einer späteren Buchung sofort
nach dem Vertragsschluß. Ausschlaggebend für die
Frist ist der Zahlungseingang auf dem
Vermieterkonto. Ist bei sehr kurzfristiger Buchung
ein Zahlungseingang vor der Anreise nicht
gewährleistet, kann - nach Absprache - der
Gesamtbetrag in bar am Anreisetag vor Bezug der
Ferienwohnung vor Ort an unsere zuständige
Verwalterin erfolgen.
3. Anreise
Die ungefähre Anreisezeit sollte 24 Stunden vorher
mitgeteilt werden, die genaue Ankunftszeit etwa eine
Stunde vor Ankunft. Die Wohnung ist erfahrungsgemäß
ab 14 Uhr zu beziehen, die Bezugsbereitschaft kann
sich an großen Wechseltagen jedoch verzögern und ist
kein Grund zu Reklamation oder Preisnachlass. Bei
Ihrer Ankunft erhalten Sie die erforderlichen Haus-
und Wohnungsschlüssel sowie die Gästekarten
(Allgäu-Walser-Card).
4. Belegung
Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten
Personenzahl belegt werden. Es handelt sich um eine
Nichtraucherwohnung. Haustiere sind nicht erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das
Recht vor, die Bereitstellung des Mietobjektes zu
beenden ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.
5. Abreise
Falls keine anderweitige Absprache getroffen ist,
ist die Wohnung am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
Wir erwarten, dass Sie die Wohnung in gepflegten und
ordentlichen Zustand verlassen. Hierzu zählt, dass
Sie Ihr Geschirr spülen und Ihren Hausmüll, sonstige
Abfälle und Wertstoffe ordnungsgemäß und ortsüblich
entsorgen.
6. Haus- und Wohnungsordnung
Bitte halten Sie sich an die allgemeinen
Gepflogenheiten in Miethäusern. Ruhestörender Lärm
ist zu vermeiden. Bitte denken Sie an regelmäßiges
Lüften der Räume, insbesondere des Badezimmers nach
Baden/Duschen und der Küche nach dem Kochen. Bei
Verlassen der Wohnung verschließen Sie bitte die
Wohnungstür und schließen alle Fenster und die
Balkontür. Bitte sind Sie auch so freundlich und
löschen das Licht und drehen eventuell die Heizung
runter, wenn Sie die Wohnung verlassen.
7. Haftung
Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der
Treppen und Einrichtung etc. erfolgt auf eigene
Gefahr. Der Gast haftet für selbst verursachte
Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in
voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von
Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung
usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht
werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das
Gleiche gilt für höhere Gewalt. Sollten einige
Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein,
soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende
Auslegung erfolgen. Alle Angebote sind freibleibend,
Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Prospekthaftung
oder Internethaftung ist in jeglicher Form
ausgeschlossen.
8. Information zur
Online-Beilegung verbraucherrechtlicher
Streitigkeiten
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach
Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Verbraucher
haben die Möglichkeit, diese Plattform für die
Beilegung Ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Unsere
E-Mail-Adresse lautet: fischen-fewo@web.de.
9. Zum Schluß
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei
uns in Fischen. Unseren Gästen empfehlen wir den
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung,
die vor Unannehmlichkeiten und Kosten schützt, falls
Sie die Reise aus wichtigen Gründen (Krankheit,
Unfälle etc.) nicht antreten können.